Abkürzungsverzeichnis:Zur Erläuterung und Klärung der von mir verwendeten Abkürzungen verweise ich insbesondere auf die VDH-Zuchtschau-Ordnung (gültig ab 01.07.2004), die nachfolgend in Auszügen abgedruckt ist. Die vollständige Zuchtschau-Ordnung ist unter "Verband für das Deutsche Hundewesen" - Alles über Termine und Ausstellungen nachzulesen. Welche der unten beschriebenen Anwartschaften für ein Championat notwendig sind und wie das Prozedere bei der Titelvergabe abläuft, kann auf der Seite "Championate und Titel" nachgelesen werden. VDH-ZUCHTSCHAU-ORDNUNGErster Abschnitt: ALLGEMEINER TEIL§ 1 BegriffsbestimmungZuchtschauen sind eine zuchtfördernde Einrichtung. Sie sind öffentliche Veranstaltungen, die der Bewertung von Rassehunden im Eigentum in- oder ausländischer natürlicher Personen dienen. § 2 Einteilung der Zuchtschauen und Geltungsbereich der VDH-Zuchtschau-OrdnungVorbereitung und Ablauf der nachfolgend aufgeführten unterschiedlichen Zuchtschauen regeln sich nach den Bestimmungen dieser VDH-Zuchtschau-Ordnung, der VDH-Zuchtrichter-Ordnung sowie den betreffenden Bestimmungen des Ausstellungsreglements der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.).
§ 16 Rassen- und KlasseneinteilungEs gilt die Rasseneinteilung des jeweils gültigen F.C.I.- Ausstellungsreglements. Klasseneinteilung:
§ 18 Formwertnoten und BeurteilungenBei allen Zuchtschauen können folgende Formwertnoten vergeben werden:
§ 19 Plazierungen
Zweiter Abschnitt: INTERNATIONALE UND NATIONALE ZUCHTSCHAUEN§ 50 Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“
§ 53 Neutrales CACAuf allen Internationalen und Nationalen Zuchtschauen wird für die Rassen, die nicht durch eine Sonderschau eines Rassehunde-Zuchtvereins betreut werden, ein „neutrales CAC“ in Wettbewerb gestellt. Dieses wird analog den Bestimmungen für die Vergabe des CACIB vergeben und kann – sofern die betreffende Rasse von eimem VDH-Mitgliedsverein betreut wird – von diesem als Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion (Klub)“ anerkannt werden. Fünfter Abschnitt: TITEL- UND TITELANWARTSCHAFTEN§ 58 AllgemeinesDie Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters. § 59 Deutscher Champion (Klub)Der von den Rassehunde-Zuchtvereinen vergebene Titel „Deutscher Champion (Klub)“ kann nur durch mindestens vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen. Die Anwartschaften können nur in der Zwischenklasse, Offenen Klasse sowie Champion- und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten Zuchtschauen vergeben werden, wobei der Hund mit „Vorzüglich 1“ bewertet worden sein muß. Die Vergabe der Reserve-Anwartschaften muß analog zur Vergabe des Res.-CACIB vorgenommen werden. Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (Klub)“ dürfen von einem Rassehunde-Zuchtverein am gleichen Tag und Ort in den jeweiligen Klassen nur einmal vergeben werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (Klub)“ nur einmal und nur von einem – die jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen bekommen. § 60 Deutscher Champion (VDH)Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ in Wettbewerb. Die Verleihungsbestimmungen werden auf Vorschlag des Zuchtschau-Ausschusses vom VDH-Vorstand beschlossen. Kurzfassung:
"Crufts" ist die weltrösste Hundeausstellung in Birmingham, England, mit einer Meldezahl von über 20.000 Hunden und mehr als 150.000 Besuchern; die Show dauert vier Tage. Weiterführende Informationen gibt es unter "Championate und Titel".
|