| | Abkürzungsverzeichnis:
Zur Erläuterung
und Klärung der von mir verwendeten Abkürzungen
verweise ich insbesondere auf die VDH-Zuchtschau-Ordnung
(gültig ab 01.07.2004), die nachfolgend in Auszügen
abgedruckt ist. Die vollständige
Zuchtschau-Ordnung ist unter "Verband
für das Deutsche Hundewesen" - Alles über Termine und
Ausstellungen nachzulesen. "Crufts" ist die weltrösste
Hundeausstellung in Birmingham, England, mit einer Meldezahl von
über 20.000 Hunden
und mehr als 150.000 Besuchern; die Show
dauert vier Tage. VDH-Zuchtschau-Ordnung
Erster Abschnitt:
ALLGEMEINER TEIL § 1
Begriffsbestimmung Zuchtschauen sind eine
zuchtfördernde Einrichtung. Sie sind öffentliche
Veranstaltungen, die der Bewertung
von Rassehunden im Eigentum in- oder ausländischer
natürlicher Personen dienen. § 2 Einteilung
der Zuchtschauen und Geltungsbereich der VDH-Zuchtschau-Ordnung
Vorbereitung und Ablauf
der nachfolgend aufgeführten unterschiedlichen Zuchtschauen
regeln sich nach den
Bestimmungen dieser VDH-Zuchtschau-Ordnung, der
VDH-Zuchtrichter-Ordnung sowie den betreffenden Bestimmungen
des Ausstellungsreglements der Fédération
Cynologique Internationale (F.C.I.). - Internationale
Zuchtschauen
- Nationale
Zuchtschauen
- Termingeschützte
Spezial-Zuchtschauen der
Rassehunde-Zuchtvereine
- Nicht
termingeschützte Spezial-Zuchtschauen der
Rassehunde-Zuchtvereine
§ 16
Rassen-
und Klasseneinteilung Es gilt die
Rasseneinteilung des jeweils gültigen F.C.I.-
Ausstellungsreglements. Klasseneinteilung:
- Jüngstenklasse
6 – 9 Monate
- Jugendklasse
9 – 18 Monate
- Zwischenklasse
15 – 24 Monate
- Offene
Klasse
ab 15 Monate
- Gebrauchshundklasse
ab 15 Monate
- Championklasse
ab 15 Monate
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des
offiziellen Meldeschlusses ein erforderlicher Titel (Internationaler
Schönheitschampion der F.C.I., Nationaler Champion der von der
F.C.I. anerkannten Landesverbände, Deutscher Champion (Klub +
VDH), F.C.I.-Weltsieger*, F.C.I.-Europasieger*, Deutscher
Bundessieger*,
VDH-Europasieger*) bestätigt wurde. Die Bestätigung
hierüber ist der Meldung in
Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die
Offene Klasse versetzt.
* Aufgrund einer Vorgabe der FCI gilt ab 01.01.2005: Die Titel
„FCI-Weltsieger“ und
„FCI-Europasieger“ berechtigen nicht mehr zum Start
in der Championklasse. Die Titel „Deutscher
Bundessieger“ und „VDH-Europasieger“
berechtigen nur noch in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft
für einen Championtitel auf einer anderen Zuchtschau. - Ehrenklasse
Eine Meldung ist nur möglich, wenn bis zum Tage des
offiziellen Meldeschlusses der Titel „Internationaler
Schönheitschampion der F.C.I.“ bestätigt
wurde. Die Bestätigung des Internationalen
Schönheitschampion ist der Meldung in Kopie
beizufügen. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden
plaziert. Der an erster
Stelle plazierte Hund nimmt am Wettbewerb „Bester Hund der
Rasse“ teil. - Veteranenklasse
ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der
Zuchtschau das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewertung dieser Klasse
erfolgt durch den Zuchtrichter
nach dem Standard. Daneben soll besonders auf die Kondition dieser
Hunde geachtet werden. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie
werden plaziert. Aus dem erstplazierten Rüden und der
erstplazierten Hündin wird der „Beste Veteran der
Rasse“ ermittelt, der dann an dem Wettbewerb
„Bester Hund der Rasse
(BOB)“ teilnimmt.
Auf Internationalen Zuchtschauen gibt es zusätzlich einen
Veteranen-Wettbewerb, an dem der beste Veteran jeder Rasse teilnimmt.
Bei Nationalen Zuchtschauen ist es
dem Veranstalter freigestellt, ob er zusätzlich zur
Veteranenklasse einen Veteranen-Wettbewerb durchführt.
§ 18
Formwertnoten und Beurteilungen Bei allen
Zuchtschauen
können folgende Formwertnoten
vergeben werden: - Vorzüglich
(V)
- Sehr
Gut (SG)
- Gut (G)
- Genügend
(Ggd)
- Disqualifiziert (Disq)
- in
der
Jüngstenklasse: vielversprechend
(vv), versprechend (vsp), wenig versprechend (wv)
- ohne
Bewertung: Mit
dieser Beurteilung darf nur ein Hund aus dem Ring entlassen werden, dem
keine der vorgenannten Formwertnoten zuerkannt werden kann. Der Grund
ist im Richterbericht anzugeben.
- zurückgezogen:
Als „zurückgezogen“
gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges
aus dem Ring genommen wird.
- nicht erschienen: Als
„nicht erschienen“ gilt ein
Hund, der nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt
wird.
§ 19
Plazierungen - Die vier besten Hunde
einer Klasse sind zu plazieren, sofern diese mindestens die
Formwertnote „Sehr Gut“
erhalten haben. Vergeben werden 1., 2., 3. und 4. Platz. Weitere
Plazierungen sind unzulässig.
- Erscheint in einer
Klasse nur ein Hund und wird ihm die Formwertnote
„Vorzüglich“ oder „Sehr
gut“ zuerkannt,
so erhält er die Bewertung „Vorzüglich
1“, „Sehr Gut 1“. Die Plazierung der
Hunde hat unmittelbar nach der Bewertung der einzelnen Hunde der Klasse
zu erfolgen.
Zweiter
Abschnitt: INTERNATIONALE UND NATIONALE ZUCHTSCHAUEN §
50 Wettbewerb
„Bester Hund der Rasse (BOB)“ - Diesen
Wettbewerb
richtet ein einzelner Zuchtrichter. Richten mehrere Zuchtrichter eine
Rasse, ist der Zuchtrichter
dieses Wettbewerbes vor dem Richten festzulegen.
- Der
Wettbewerb
„Bester Hund der Rasse“ wird für jede
Rasse/Varietät, für die von der F.C.I. ein CACIB
vorgesehen
ist sowie für von der F.C.I. vorläufig anerkannte
Rassen, durchgeführt.
- Der „Beste
Hund der Rasse“ wird nach dem Richten aller Klassen vom
Zuchtrichter aus den Rüden und Hündinnen
der Jugend-, Ehren, Zwischen-, Champion-, Gebrauchshundklasse, Offenen
Klasse sowie dem „Besten Veteranen“ bestimmt. Es
nehmen die Hunde, die das CACIB erhalten haben, die Sieger der
Jugendklasse, sofern sie die höchstmögliche
Formwertnote erhalten haben sowie die erstplazierten Hunde der
Ehrenklasse und der „Beste Veteran“ am Wettbewerb
teil...
§ 53 Neutrales
CAC Auf allen Internationalen
und Nationalen Zuchtschauen wird für die Rassen, die nicht
durch eine Sonderschau
eines Rassehunde-Zuchtvereins betreut werden, ein „neutrales
CAC“ in Wettbewerb gestellt. Dieses wird analog den
Bestimmungen für die Vergabe des CACIB vergeben und kann
– sofern die betreffende
Rasse von eimem VDH-Mitgliedsverein betreut wird – von diesem
als Anwartschaft auf den Titel „Deutscher
Champion (Klub)“ anerkannt werden. Fünfter
Abschnitt: TITEL- UND TITELANWARTSCHAFTEN § 58
Allgemeines Die Vergabe von Titeln
und Titel-Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
§ 59 Deutscher
Champion (Klub) Der von den
Rassehunde-Zuchtvereinen vergebene Titel „Deutscher Champion
(Klub)“ kann nur durch mindestens
vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen
werden, wobei zwischen der ersten
und der letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein
Tag liegen müssen. Die Anwartschaften
können nur in der Zwischenklasse, Offenen Klasse sowie
Champion- und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten
Zuchtschauen vergeben werden, wobei der Hund mit
„Vorzüglich 1“ bewertet worden sein
muß.
Die Vergabe der Reserve-Anwartschaften muß analog zur Vergabe
des Res.-CACIB vorgenommen werden.
Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion
(Klub)“ dürfen von einem Rassehunde-Zuchtverein am
gleichen Tag und Ort in den jeweiligen Klassen nur einmal vergeben
werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher
Champion (Klub)“ nur einmal und nur von einem – die
jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen
bekommen. § 60 Deutscher
Champion (VDH) Der VDH stellt
für alle Rassen Anwartschaften für den Titel
„Deutscher Champion (VDH)“ in Wettbewerb. Die
Verleihungsbestimmungen werden auf Vorschlag des Zuchtschau-Ausschusses
vom VDH-Vorstand beschlossen. Kurzfassung:
- VV
= vielversprechend
- V
= vorzüglich
- CAC
(Certifikat
d'Aptitude au Championnat) =
Anwartschaft für ein nationales Schönheits-Championat
- Res. CAC
(Réserve de Certificat d'Aptitude au Championnat) =
Reserve-Anwartschaft für ein nationales
Schönheits-Championat
- VDH
= Anwartschaft auf
den Titel Deutscher Champion (VDH)
- Res. VDH
=
Reserve-Anwartschaft auf den Titel Deutscher Champion (VDH)
- BH
= beste
Hündin
- BR
= bester Rüde
- BOB
(Best of Breed) =
Rassebester
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